Wie funktioniert bei Börsengängen die Zuteilung von Aktien?

Wollten Sie als Kleinanleger schon einmal bei einem Börsengang investieren? Oder haben Sie schon einmal versucht, sich an einem Börsengang zu beteiligen und haben aber keine Zuteilung von Aktien erhalten und möchten gerne wissen, warum? Wenn ja, dann sollten Sie wissen, was im Allgemeinen bei Börsengängen die Zuteilung von Aktien ist und wie sie abläuft.

Bei jedem Börsengang teilen die Underwriter (Konsortialbanken) zunächst institutionellen Anlegern, wie Pensionsfonds und Investmentfonds, neu platzierte Aktien zu. Der Rest wird auf die Privatanleger aufgeteilt. Eine typische Aufteilung ist 90/10, wobei nur 10 % der neu platzierten Aktien an Kleinanleger gehen. Broker erwerben die Aktien über die an der Emission beteiligten Investmentbanken und stellen diese Aktien den in Frage kommenden zur Verfügung, die eine Teilnahme am Börsengang beantragt haben.

! Beachten Sie, dass bei fast allen Börsengängen eine Zuteilung erfolgt, unabhängig davon, welchen Broker Sie nutzen.

Wenn Sie Ihre Teilnahme an einem Börsengang beantragen, teilen Sie Ihrem Broker die maximale Anzahl der Aktien mit, die Sie kaufen möchten. Die Beantragung einer großen Anzahl von Aktien erhöht nicht Ihre Chancen auf eine Zuteilung, weshalb es am besten ist, wenn Sie nur jene Anzahl an Aktien angeben, die Sie tatsächlich kaufen möchten. Broker verwenden bei der Zuteilung von neu platzierten Aktien kein Pro-rata-Verfahren. Es ist also nicht nötig, 1.000 Aktien anzugeben, wenn Sie tatsächlich nur 100 Aktien erwerben möchten. Es ist auch möglich, dass der Broker in der Lage ist, bis zu 100 % Ihrer beantragten Stückanzahl zu erfüllen, so dass Sie am Ende möglicherweise zu viele Aktien haben.

Nachdem Sie Ihre Absichtserklärung eingereicht haben, erhalten Sie im Falle der Annahme eine Benachrichtigung darüber, dass Ihr Antrag für gültig erklärt wurde und der Preis am Abend der Preisfestsetzung ermittelt wird. Um eine Chance zum Kauf von neu platzierten Aktien zu haben, müssen Sie Ihre Absichtserklärung innerhalb einer bestimmten Frist bestätigen. Mit der Bestätigung Ihrer Absichtserklärung wandeln Sie Ihre Absichtserklärung in eine Order zum Kauf von Aktien um.

Es ist zwar unmöglich, im Voraus zu wissen, ob Sie eine Zuteilung von Aktien erhalten werden, aber wenn Sie verstehen, wie Aktien im Allgemeinen zugeteilt werden, können Sie Ihre Aussichten besser einschätzen und nachvollziehen, warum Ihnen keine Aktien zugeteilt wurden.

5 Tipps zur Vorhersage der Aktienzuteilung bei einem Börsengang

Um abzuschätzen, wie viele Aktien für Kleinanleger zur Verfügung stehen werden, können Sie die folgenden Tipps nutzen. Einzelheiten zu den Börsengängen finden Sie bei IPObase auf der IPO-Profilseite der jeweiligen Platzierung oder direkt im vorläufigen Prospekt auf der Webseite der SEC.

  • Überprüfen Sie die Anzahl der Aktien, die das Unternehmen ausgibt. Je größer die Platzierung ist, desto mehr Aktien stehen für die Zuteilung zur Verfügung. Denken Sie daran, dass die Aktien zwischen institutionellen und privaten Kunden aufgeteilt werden. Eine typische Aufteilung ist 90/10 zugunsten der institutionellen Kunden.
  • Liegt dieser Börsengang im Trend? Wenn ein Börsengang die Aufmerksamkeit der Medien auf sich zieht und es sich um ein bekanntes Unternehmen handelt, bedeutet dies, dass sich viele Menschen daran beteiligen möchten. Dies bedeutet wiederum, dass die Nachfrage nach den platzierten Aktien wahrscheinlich hoch sein wird und es zu einen geringeren Zuteilungsquote kommen kann.
  • Überprüfen Sie, wie viele Underwriter (Konsortialbanken) an dem Börsengang beteiligt sind. Bei der Vorbereitung des Börsengangs arbeitet ein Unternehmen mit einem Underwriter zusammen (in der Regel handelt es sich dabei um Investmentbanken), der z. B. seine Aktien kauft und sie dann über Broker an die Öffentlichkeit verkauft. Je mehr Banken bei einem Börsengang involviert sind, desto mehr große Marktteilnehmer konkurrieren um die platzierten Aktien, wodurch die Zahl der für Privatkunden verfügbaren Aktien sinkt.
  • Überprüfen Sie, ob der Direct Share Plan (DPS) Teil des Börsengangs ist. In einigen Fällen kann der Emittent eines Börsengangs beschließen, eine erhebliche Anzahl von Aktien an bestehende Investoren, Kunden, Partner, Mitarbeiter usw. des Unternehmens auszugeben. Dadurch verringert sich die Zahl der Aktien, die für Kleinanleger zur Verfügung stehen.
  • Evaluieren Sie das Rating Ihres Kontos beim Broker. Jeder IPO-Broker hat seine eigenen Kriterien für die Zuteilung der Aktien. Kunden, die einen Antrag auf Teilnahme am Börsengang gestellt haben, werden auf der Grundlage ihrer Vermögenswerte und der Transaktionshistorie ihres Handelskontos eingestuft. Das bedeutet, dass Kunden, die schon länger ein Konto haben und es aktiv nutzen, eine höhere Priorität erhalten als Kunden mit einem vor kurzen eröffneten oder inaktiven Konto.

Fazit

Die Zuteilung von neu platzierten Aktien hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn Sie einige der Faktoren kennen, die für die Zuteilung von Aktien ausschlaggebend sind, können Sie realistische Einschätzungen für Ihre Chancen auf eine Zuteilung bei einem Börsengang aufstellen. Es ist auch wichtig zu wissen, dass jeder Börsengang anders ist und auch die Marktbedingungen eine Rolle bei der Zuteilung der Aktien spielen können.